Vereinsarbeit
Die aktive Vereinsarbeit wird zum größten Teil von der Mitgliederversammlung an den Vorstand des Fördervereins delegiert. Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für jeweils 3 Jahre in den Vorstand gewählt. Die Wahl in den Vorstand erfolgt grundsätzlich ohne konkrete Aufgabenzuweisung. Über die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes entscheiden die Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich jeweils in der konstituierenden Vorstandssitzung nach einer Vorstandswahl. Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich.
Durch den Vorstand wird im Jahresverlauf nicht nur die formal-rechtliche Vereinsführung übernommen, sondern insbesondere die Prüfung und Bewilligung von Anträgen auf Einzelförderung im Rahmen der Studienbeihilfe oder die Prüfung und Bewilligung von Förderanträgen der Studierendenschaft und Hochschulleitung.
Einmal pro Jahr tritt die Mitgliederversammlung zusammen. Nach Möglichkeit bemüht sich der Vorstand die Mitgliederversammlung auch an Entscheidungsprozessen zu besonderen Förderungen zu beteiligen. Die Mitgliedeversammlung ist klassischerweise der Zeitpunkt, zu dem die Hochschulleitung Förderanträge einbringt.